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Alt 06.12.2006, 17:37   #7
ThomasD
V8 Orientblau was sonst
 
Benutzerbild von ThomasD
 
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Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
Diese Mühe hast Du Dir leider umsonst gemacht, da diese Aufzeichnung, wenn sie Dir von Deinen Gesprächspartnern nicht auf Nachfrage erlaubt wurde, illegal war und somit nicht al sBeweismittel vor Gericht zugelassen würde.

Ansonsten kann ich Deinen Ärger aber voll und ganz verstehen !
ja klar , das ist mir schon klar das vor Gericht soetwas nicht anerkannt wird , aber der Kundenbetreuung würde das sicherlich gefallen so ein Gespräch mal an zu hören.

Da es zu sehr unterschiedlichen Aussagen kam zwischen Autohaus und Kundenbetreuung würde die Kundenbetreuung solch ein Gespräch sicherlich gerne mal anhören.

egal sei es wie es will ich bin damit durch

Ich habe wieder einmal mehr Festgestellt das nur die Eigene Arbeit zufriedenstellend ist
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mit Besten Grüßen Martin



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