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Alt 25.11.2006, 12:53   #5
Andimp3
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Zitat von BMW-750iA Beitrag anzeigen
Ok. noch ne Ausnahme
Es ist ja auch keiner daran gehindert die höhere Geschwindigkeit z.B. nach Entfernung der Vmax-Sperre beim 740 oder 750 (oder auch 735i ) vom TÜV abnehmen und eintragen zu lassen - denkbar wäre sowas schon !
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