Zitat:
Zitat von BMW-750iA
Ok. noch ne Ausnahme
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Es ist ja auch keiner daran gehindert die höhere Geschwindigkeit z.B. nach Entfernung der Vmax-Sperre beim 740 oder 750 (oder auch 735i

) vom TÜV abnehmen und eintragen zu lassen - denkbar wäre sowas schon !