Zitat:
Zitat von K.C.
ich denke, wenn der eisenmann ausgebrannt ist, kommt er auch an die grenze der DB grenze und wird somit auch illegal,
egal ob eingetragen oder nicht und wenn es einem beamten nicht passt auf der strasse, nach seinem empfinden der topf zu laut ist,
ist feierabend, egal was in den papieren steht oder welche variante verbaut ist !
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Entschuldige, wenn ich das so sage, aber: Schwachsinn.
Die Anlage wird nur dann zu laut, wenn die "Spezialisten" hergehen und Vorschalldämpferattrapen einbauen oder die Kat's rausschmeissen.
Eisenmann ist ein renommierter Hersteller, der für seine zugelassenen Anlagen Teilegutachten bekommen hat. Daher ist ein "illegal werden durch ausbrennen" vollkommen ausgeschlossen.