Nein, ich habe das so verstanden, dass du nur die z.B. niederländischen Papiere
(Fz-Brief NL) brauchst oder ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass diese Papiere
in den z.B. Niederlanden eingezogen und vernichtet wurden. Die Auskunft aus der
zentralen Fahrzeugdatenbank des KBA reicht bei uns auf der Zulassungsbehörde
dann aus.
Ich gehe davon aus, dass die Fahrzeugdatenbanken im EG-Raum hinsichtlich
geklauter und endgültig abgemeldeter VIN online abgeglichen werden.
Sicherhaltshalber sollte man aber immer im Vorfeld das noch einmal auf seiner ganz
persönlichen Zulassungsbehörde abklären. Wer weis, welche Wahrnehmung die da
vor Ort von den EG-Richtlinien haben...
MfG,
Andreas...