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Alt 24.11.2006, 07:19   #4
greyhound
Ex 7er-Fahrer
 
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Fahrzeug: Smart #3, BMW 218i Cabrio F23 (05-16), VW Bus T3 Westfalia Joker (03-81) 2.0 CU
Standard Frage dazu

Ich habe letztes Jahr einen gebrauchten Wohnwagen aus den NL importiert.

In Vorbereitung darauf hatte ich mich bei unserer Zulassungsstelle erkundigt, was ich zu beachten hätte und welche Unterlagen ich beibringen muss. Dabei wurde mir mitgeteilt, dass ich u.a.

einen Nachweis der (hier: niederländischen) Behörde vorlegen muss, woraus hervorgeht, dass der Wohnwagen dort nicht gestohlen gemeldet sei.

Also ein vergleichbares Dokument, wie unser KBA Nachweis. Braucht man das bei einem PKW nicht? Wäre ja seltsam

Glücklicherweise brauchte ich diesen Nachweis letztendlich nicht erbringen, da der Wohnwagen nie in NL angemeldet war, deshlab weiss ich auch nicht welche Behörde genau gemeint wurde.

Eine schöne Auflistung , kann bestimmt dem einen oder anderen helfen! Wäre das, was für Tipps & Tricks?
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