Zitat:
Zitat von peterpaul
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Hi!
Es gibt einen Trick, wie man um ScheinwerferReinigungsanlage und Leuchtweitenregulierung drum herum kommt:
Man braucht nur glaubhaft nachzuweisen, dass der Umbau auf Xenon vor dem Jahr 2000 erfolgt ist - die entsprechende Nachrüstungpflicht gilt nämlich erst ab Umbaudatum 2000 !!!!
Trick 17 mit Ansage!
mfg
peter
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Das ist falsch. Du beziehst Dich sicher
hier drauf.
Ich würde mir diese Informationen WENN dann auch RICHTIG durchlesen.
Im Anschluß an diese Änderung muß eine neue BE erteilt werden, ansonsten 1.) Verstoß gegen § 50(10) StVZO sowie 2.) 18,19 StVZO
Nicht immer Halbwissen posten

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