Du begibst Dich wie viele andere gefährlich auf Glatteis!!!
Du schreibst, der Zustand entspräche nicht der Beschreibung.
Nun, grundsätzlich hast Du recht aber nun kommt der Knackpunkt an der Sache und der wird Dein großes Problem sein.
Der Privatverkäufer haftet nur, wenn er einen Mangen arglistig verschwiegen hat.
Tja, wäre er Reifen- oder Felgenhändler, wärest Du fein raus, denn dann wäre davon auszugehen, dass er als Fachmann in der Lage sein muss, den Mangel festzustellen.
Das er fachmann ist, kann ich anhand der Auktion nicht feststellen. Und somit ergibt sich ein gänzlich anderes Bild.
Für einen Laien ergibt sich der vermeintliche Topzustand eben aus der Optik. Und Du schreibst selbst, dass der Schaden mit bloßem Auge nicht zu erkennen ist.
Hier hakt also Deine Argumentation bezüglich der Zustandsabweichung.
Er als Privatverkäufer hat nur die Eigenschaften zugesichert, die er im Rahmen seiner Möglichkeiten feststellen kann. Und das ist im Endeffekt eine optische Prüfung. Mehr nicht.
Und dass ihm der Mangel bekannt war und er ihn arglistig verschwiegen hat, wirst Du niemals beweisen können.
Schon also Deine Nerven und Deine Brieftasche. Ich geb mal nen Tipp ab, dass Du im falle einer Klage sang- und klanglos untergehen wirst.
Und das sind die Felgen für die paar Kröten echt nicht wert.
Hast Du den verkäufer den mal diesbezüglich angesprochen???
Vielleicht wußte er wirklich nichts davon und nimmt die Teile zurück???
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