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Alt 26.10.2006, 15:00   #8
Andimp3
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Zitat:
Zitat von Highliner
Also gleich einen Verein für die Unterhaltung eines Fahrzeugs zu gründen, halte ich für etwas übertrieben. Es geht um den Spaß an der Sache und um den Gemeinschaftsgedanken. Aber gut, wir diskutieren ja hier die Vorgehensweise.
Naja... das Problem ist halt, dass das ganz ohne ein Vereinskonstrukt eine BGB-Gesellschaft mit all ihren Vor- und Nachteilen ist !
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