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Zitat von hebby
Ich denke, daß das Foto quasi eine zugesicherte Eigenschaft ist, sonst hätte man darauf hinweisen müssen, daß es kein Originalfoto ist sondern ein Beispielfoto. 
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Hi ,
sehe ich genauso. Mittlerweilen wird das wohl von der Masse der Auktionsteilnehmer so gesehen. Sonst könnte ich ja auch einen mahagonifarbenen Tisch ersteigern und einen gleichen, nur kiefernfarbig bekommen. Das kann nicht sein. Rückabwicklung fordern.
@Sascha: Du bist entschuldigt!! Hast die letzte Geburtstagsfeier hier im Norden noch nicht verdaut und der Umzug in den Süden trübt natürlich den Blick!!!
Gruß
Volker