Wenn möglich lass Dir die Video-Aufnahmen als Kopie aushändigen und bitte die Firma das Original-Band nicht zu vernichten.
Dann gehst Du zu Polizei bzw. Staatsanwaltschaft und stellst Strafantrag gegen Unbekannt wegen:
- § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
- § 303 StGB (Sachbeschädigung)
Die Sachbeschädigung wird zwar wohl nicht durchgehen, da der Täter behaupten wird, dass er fahrlässig und nicht vorsätzlich gehandelt hat. Die Staatsanwaltschaft müsste dann den Beweis führen, dass er vorsätzlich gehandelt hat, was wohl nicht gelingen wird. Fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar.
§ 142 StGB ist ein Offizialdelikt. Die Staatsanwaltschaft muss also ermitteln und kann Dich nicht auf den Privatklageweg verweisen. Die Staatsanwaltschaft bzw. Polizei hat technsiche Möglichkeiten das Bandmaterial auszuwerten und das Kennzeichen (vermutlich) wieder sichtbar zu machen.
Damit schlägst Du zwei Fliegen:
1. Du kriegst den Typ strafrechtliche dran. Der eine oder andere Punkt in Flensburg dürfte auch noch drin sein.
2. Auf diesem Wege erhälst Du den Namen des Halters und kannst Schadensersatzansprüche nach dem BGB (§ 823 I bzw. II) und § 7 StVG geltend machen. Wenn ich mich nicht irre, gehen diese Ansprüche wegen einer Regelung im Pflichtversicherungsgesetz auch unmittelbar gegen die Versicherung selbst. Dein Geld sollest Du also bekommen.
Wäre doch gelacht...
Geändert von drmulthc (20.10.2006 um 13:11 Uhr).
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