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Alt 12.10.2006, 15:02   #8
udosieben
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Ort: Ammersbek
Fahrzeug: BMW 730i, E32, PD 11/90, EZ 9/91, 5G, servotronik
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Bei allen nach der EG-Richtlinie 94/20 geprüften Anhängevorrichtungen ist eine Abnahme durch einen Sachverständigen nicht erforderlich.
Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere umgehend nach der Montage ist ebenfalls nicht erforderlich.

Meine Oris mit der M4441 ist Bj. 1990, gehe davon aus, dass sie nicht nach EG R. 94/20 geprüft ist; deshalb DEKRA Abnahme JA, Eintragung erst wenn sowieso Papiere geändert werden, solange Abnahmepapier mitführen.

Wenn nach EG R. 94/20 geprüft ist, dann entsprechendes Papier vom Hersteller mitführen (keine Abnahme nötig).
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