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Zitat von Andimp3
Kann er nicht, weil er nunmal Gewerbetreibender ist. Es spielt für die Auslegung des Gesetzes keinerlei Rolle oder er subjektiv oder objektiv das Fahrzeug privat oder gewerblich benutzt hat. Alles was ein Gewerbetreibender veräußert (und wenn es ein 20 Jahre alter Schreibtisch ist) fällt unter die Regelungen des Gewähleistungsrechts !!!!!!!!!!!!!
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Hallo,
woher soll ich wissen, dass er Unternehmer im Sinne des BGB ist?
Ich wollte lediglich den Hinweis geben, dass wenn er es *nicht* ist, er die Gewaehrleistungspflichten ausschliessen *kann*, wenn er es denn *explizit* tut. Herrje... nicht mehr und nicht weniger.
Gruss,
Hans