Zitat:
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Zitat von haaaps
Was ich zum Ausdruck bringen wollte war, dass er als privat Handelnder (damit nicht als Unternehmer im Sinne des BGB) die Gewaehrleistung aussschliessen *kann*. Wenn er das will, *muss* er es explizit tun.
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Kann er nicht, weil er nunmal Gewerbetreibender ist. Es spielt für die Auslegung des Gesetzes keinerlei Rolle oder er subjektiv oder objektiv das Fahrzeug privat oder gewerblich benutzt hat. Alles was ein Gewerbetreibender veräußert (und wenn es ein 20 Jahre alter Schreibtisch ist) fällt unter die Regelungen des Gewähleistungsrechts !!!!!!!!!!!!!