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Alt 28.09.2006, 17:50   #10
Schulle
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5200€ ist deiner nur noch wert? Meiner hatte beim meinem Unfall vor kurzem noch 15400€ Wiederbeschaffungswert. Der Gutachter hat alle Umbauten mit eingerechnet, bei dir etwa nicht???

Aber zurück zum Thema....

Die Sache ist ganz einfach:

Du bekommst die kompletten Reperaturkosten OHNE MwsT.! Das hier irgendwas abgezogen wird weil deine Arbeitsstundenkosten billiger wären ist absoluter Quatsch und eventuell nur ein Trick einer Vers. und jemand ist drauf reingefallen. Die MwsT bekommst du wie es schon geschrieben wurde nur wenne ne Rechnung zeigen kannst....

Den Nutzungsausfall bekommst du wenn du nachweisen kannst das das Auto fachmännisch laut Gutachten repariert worden ist. Mann muss dazu nur nen Gutachter kennen der es bestätigt, es ist keine Rechnung von Nöten!


Viel Glück und am besten gleich alles zum Rechtsanwalt. Der kostet nix wenne Unschuldig bist und die Versicherung zahlt definitiv schneller denn jeder Brief von ihm kostet Geld.....


Schulle
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