Zitat:
Zitat von Montesuma
Ich denke es nach noch weniger etwas mit Fairness zu tun, wenn die Sachverständigen der Versicherer von den Versicherern ein Limit vorgesagt bekommen, wie viele Fälle in welcher Höhe sie in welchem Zeitraum zu Lasten der Versicherung abschliessen dürfen.
Deshalb würde ich auf jeden Fall einen unabhängigen Sachverständigen holen, wenn Du Dir sicher bist, daß die Waschanlage die Felgen beschädigt hat und Du alle Limitierungen (z.B. Reifenbreite) beim Einfahren in die Waschanlage gelesen hast.
Dabei muss man auch sagen: Wessen Felgen breiter sind als die Reifen, ist selbst schuld. Der Gummi des Reifens schützt die Felge normalerweise, so kann die Felge eigentlich nie (zumindest nicht im Schleichtempo) von einem Randstein beim Einparken oder einer Waschstrasse berührt werden.
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Also, Felgen bei mir sind nicht breiter als der Reifen. Fahre 8,5x20 mit 255 Reifen VA und 9,5x20 mit 285 Reifen HA. Und die Waschanlage darf man mit max 295 Reifen befahren,wobei der Besitzer das als erstes geprüft hat! Und auch der Abstand zur Transportschiene war mehr als genug,da ich beim einfahren extra das Fenster aufgemacht hatte,um mich an der schine links zu orientieren. Somit wurde sogar Fotos von meiner Fahrspur,die man in der "Trockenbox" noch sah ,gemacht.