Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 19.09.2006, 23:32   #29
nob
RAUBSAUGER©
 
Benutzerbild von nob
 
Registriert seit: 14.08.2004
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: XKR 4,2
Standard Suchspiel

aus mehr oder weniger gut unterrichteten Kreisen darf ich hier ein neues Spiel präsentieren, wer findet den Haken.

--

Vereinbarung

zwischen

XX XXXXX XXXX
XXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXX

nachstehend "Produzentin" genannt

und

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXX
nachstehend "xxxxxxxxxxx" genannt

wird folgende Vereinbarung geschlossen:

1. Gegenstand

Zur Förderung des Kinofilmprojekts „xxxx xxxx xxxx – xx“ werden nach näherer Maßgabe der folgenden Bestimmungen der Produzentin zum Zwecke des Sponsorings 1 Fahrzeug von xxxxxxxxxxxx zur Verfügung gestellt.


2. Leistung von xxxxxxx

2.1 xxxxxxxxxxx stellt der Produzentin folgendes Fahrzeug zur Verfügung:

1 x BMW 7er

2.2 Das Fahrzeug wird der Produzentin für mehrere Drehtage im Zeitraum vom 19.09.2006 (Drehbeginn) bis zum 02.11.2006 (Drehende) überlassen.

2.3 Ort der Übergabe für die Annahme und Rückgabe der Fahrzeuge ist der Firmensitz von xxxxxxx.


3. Nutzung der Fahrzeuge seitens der Produzentin

3.1 Das Fahrzeug wird in Stuttgart und Berlin gedrehten Szenen zu sehen sein. Dies umfasst Einstellungen in denen das komplette Fahrzeug fahrend oder stehend in einwandfreien Zustand gezeigt wird.

3.2 Eine Einflussnahme von xxxxxxxxx auf den Inhalt des Films ist auf Vorschläge beschränkt.

3.3 Die Nutzung des Fahrzeugs ist auf Dreharbeiten oder mit der Produktion zusammenhängende Fahrten beschränkt.


4. Gegenleistung der Produzentin

4.1 Die Bereitstellung sowie die Nutzung der Fahrzeuge erfolgt unentgeltlich. Dies schließt etwaige Kosten für Verschleiß und Abnutzung aufgrund sachgemäßer Nutzung der Fahrzeuge ein.

4.2 Die Produzentin verpflichtet sich das Fahrzeug wie vorstehend beschrieben, im Film darzustellen.

4.3 Die Produzentin verpflichtet sich, am Ende des Films durch die Ausstrahlung von Sponsorenhinweisen, im Abspann sowie auf Nachfrage gegenüber allen dritten Parteien zu Werbezwecken in vertretbarer Kürze auf die Förderung durch xxxxxxxxx hinzuweisen.

4.4 Die Produzentin erteilt xxxxxxxxxx die Erlaubnis alle von der Produzentin zur Verfügung gestellten Informationen für eigene PR- und Öffentlichkeitsauftritte zu verwenden. Maßnahmen mit Öffentlichkeitswirkung sind nach Möglichkeit der Produzentin mitzuteilen.

4.5 Die Produzentin gewährt xxxxxxxxxx eine kleine Nebenrolle im Film.

4.6 Die Produzentin wird für die Kosten der An- und Abreise des Fahrzeugs für den beanspruchten Zeitraum, zum Drehort und zurück, aufkommen.

4.7 Die Produzentin erteilt xxxxxxxxxxx die Erlaubnis, bei den gedrehten Szenen vom Fahrzeug mit am Set zu sein.

4.8 Die Produzentin übergibt xxxxxxxxxxx 2 Eintrittskarten für die Premiere des Films zur Berlinalezeit. Die Produzentin hat nicht dafür einzustehen, wenn diese Maßnahmen rechtlich oder tatsächlich unmöglich sein sollte oder Dritte ihre erforderliche Zustimmung nicht erteilen sollten.


5. Straßenverkehrstauglichkeit, Versicherungspflicht

xxxxxxxxxxx verpflichtet sich, das Fahrzeug in einen straßenverkehrstauglichen Zustand zu übergeben.


6. Haftung

6.1 Die Produzentin haftet über die Erbringung der von ihr geschuldeten Leistungen hinaus nicht für die Erreichung der von xxxxxxxxxx mit der Eingehung dieses Vertrages verfolgten weiterreichenden kommunikativen Ziele.

6.2 Die Produzentin haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit der Produzentin. Im Übrigen haftet die Produzentin nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.



7. Geltendes Recht

Die Parteien vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts. Gerichtsstand für die Beilegung von Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrages ist Ort des Beklagten.


8. Salvatoresche Klausel

Sofern eine der Bestimmungen dieses Vertrages oder ein Teil hiervon unwirksam sein oder werden sollte, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind alsdann verpflichtet, einer Regelung zuzustimmen, die der jetzt gewollten rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn der Vertrag eine Regelungslücke enthält.



_____Datum______________ ______Datum________________
(Vertreter Produzentin) (Vertreter xxxxxxx)
nob ist offline   Antwort Mit Zitat antworten