hmm, hatte jetzt grad erst ein auto verkauft und ein anderes gekauft.
die "zulassungsbescheinigung Teil 1" (wie der fahrzeugschein jetzt neudeutsch heisst) wird beim abmelden nicht eingezogen, sondern muss mit der "zulassungsbescheinigung teil 2" (aka fahrzeugbrief) zusammen dem käufer übergeben werden.
wenn man dann sein auto anmeldet wird der alte fahrzeugschein eingezogen und der neue erstellt.
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