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Alt 04.09.2006, 22:33   #5
Jippie
† 01.03.2020
 
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Zitat:
Zitat von ara2
Hi Tom !
habe gehört dass die scheiben die durch das fluten verdunkelt wurden sind, nicht beim TÜV durchkommen. Aber wie gesagt, hab ich nur gehört, ich weiss nicht ob es stimmt

Zitat:
Zitat von ToM-Immobilien
ja vorne ist verboten!

nur heckscheibe und hintere seitenscheiben!

gruß,
tom
Weiss nicht, ob ich euch da richtig verstanden habe, aber wenn ihr der Ansicht seid, dass Ihr vorne eventuell ne Doppelverglasung habt, die aber nicht geflutet werden darf, dann liegt ihr falsch. Die Doppelverglasung gibt es nur an den Seiten und hinten. In der Frontscheibe ist das verboten, weil das Doppelglas zu leichten optischen Verzerrungen führt. (Insbesondere wenn Regentropfen auf das Doppelglas kommen und sich dann in der zweiten Scheibe spiegeln.)
Steinschlagreparaturen der Frontscheibe im primären Sichtbereich des Fahrers werden aus einem ähnlichen Grund nicht durchgeführt: Das Harz, das verwendet wir hat eine andere Lichtbrechung als das Glas.

Und fluten ohne Doppelverglasung würde ich euch nicht empfehlen. Da geht nämlich ne ganze Menge rein in den Innenraum von so einem E38.
(Ergebnis dürfte aber schön dunkel werden.)

Gruß Jippie
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Verdammt! Ich bin sowas von positiv, dass ich die ganze negative Scheiße anziehe...!
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