Jain
im Normalfall muß das Gerät nicht zwangsläufig codiert werden wenn man ohne IK gefahren ist.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, daß das Instrumentenkombi nach dem Wiedereinbau vom Fahrzeug nicht mehr 100%ig "akzeptiert" wird. Mögliche Folgeerscheinungen wären z.B. falsch angezeigte Werte, nicht korrekt funktionierende Instrumente, kontinuierliches Aufleuchten von Warnlampen usw. Gfls. wäre dann eine Neucodierung notwendig - die ja nicht sein muß wenn man das Auto stehen läßt und auch nicht mehr den Zündschlüssel in das Zündschloß steckt (Gfls. ca. 3 Minuten Arbeit für BMW --- kann aber bis 72,00 Euro kosten wie letztens mitbekommen habe).
Meistens gibt es nach der erneuten Inbetriebnahme (wenn man ohne IK gefahren ist) keine technischen Probleme. Ich würde jedoch nicht die Hand dafür ins Feuer legen. Der E38 ist wie ein Computer. Und wenn man einem Computer ein Gerät "wegnimmt", dann meldet und merkt sich dieser das schließlich ebenfalls.
Viel wichtiger jedoch ist die Tatsache, daß die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt wenn man ohne Instrumentenkombi fahren möchte!!! Dem Gesetz zur Folge muß man bei einem KFZ die gefahrene Geschwindigkeit ablesen können! Ist das nicht kontinuierlich möglich, erlischt die Betriebserlaubnis und in einem Schadenfall kann bzw. wird es gewaltige Probleme geben!!! Selbst wenn man an einem möglichen Unfall gar keine Schuld hat. Dieses Risiko würde ich niemals eingehen!
Aus diesen Gründen empfehle ich jedem auf gar keinem Fall mit dem Auto zu fahren und noch nicht einmal die Zündung einzuschalten wenn man das IK ausgebaut hat!
Gruß aus Werne
Guido