Nun denn, dann eben sachdienlich:
Beide Parteien setzen sich mit einer neutralen Person an den runden Tisch und mögen versuchen, sich gütlich zu einigen. Das Gespräch suchen ist immer der beste Ansatz.
Mit einem gestempelten Serviceheft hätte man als Kunde natürlich bessere Chancen. Serviceintervalle sind immer noch dann durchzuführen, wann der Hersteller des Autos bzw. die Betriebsanleitung oder der Wartungsplan dies vorsieht. Und da ist nicht relevant, ob "noch kein Jahr vorüber ist" oder "noch keine XYZ Kilometer voll sind". Aber das Kind ist in den Brunnen gefallen.
Da die Garantiebestimmungen wohl nicht eingehalten wurden, wird auch von juristischer Seite wenig bis keine Chance auf Erfolg bestehen. Jedenfalls nicht gegen die Garantie gebende Versicherung. Außerdem greift auch meines Wissens nach der Hälfte der Gewährleistungszeit die Beweislastumkehr. Und mangels Wartung(-snachweis) sieht es dunkel aus, in dieser Sache gegen den Autohändler vorzugehen.
Hoffe, das hilft ein wenig.
Wobei meine o. g. Frage noch nicht beantwortet wäre.
See Ya!