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Zitat von mk2611
Jeder offizielle BMW Händler wäre saudumm ein solches Fahrzeug ohne €+ Garantie wieder auf die Strasse zu schicken. In diesem Falle haftet dann der Verkäufer (gewerblicher Verkauf) die 2 Jahre für sämtliche Schäden.
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Naja, das ist nur bedingt richtig.
Es zählt die Beweisbarkeit.
Und nach 6 Monaten greift die Beweislastumkehr, da musst Du dem Verkäufer beweisen.
Das ist in den meisten Fällen dann sehr schwer umzusetzen, da ja der Mangel bekannterweise schon bei der Übergabe vorhanden gewesen sein muss.
Das ist eben der wichtige und eklatante Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.