Hallo
Des Rätsels lösung: Auto als Neuwagen in Frankreich gestohlen, hat dann eine neue Fahrgestellnummer + neu Papiere bekommen. Für die neue Fahrgestellnummer gibt es keine EU-Herstellerbescheinigung. Sehr schwer das Auto ausserhalb Deutschlands anzumelden.
Die Formolierung in de Anzeige halte ich trotzdem nicht gerade für Gelungen.
Zum Import:
Als Privatperson in der EU (z.B. Schwede) bezahle ich immer die Mehrwertsteuer in dem Land wo ich die Wahre kaufe. Als Firma bezahle ich die Steuer in dem eigenen Land (z.B. Schweden). Die Regeln sind da klar. Probleme dürfte es da keine geben.
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