bsp: jahreswagen verkauf an ausländische firma (EU), mehrwertsteur ausweisbar.
der händler fakturiert netto, sog. innergemeinschaftliche lieferung. händler also von der verpflichtung zur entrichtung der USt befreit. ausländer hat USt in seinem land abzuführen.
führt der ausländer keine USt ab bzw. macht der händler fehler bei der rechnungsstellung, hat der händler 16% nachträglich an FA abzuführen.
korrigiert mich, wenn ich das falsch sehe....
__________________
Grüße
Stephan
|