Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 14.08.2006, 23:03   #5
jom
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von jom
 
Registriert seit: 06.07.2006
Ort:
Fahrzeug: E65 730D (11/04)

Standard

bsp: jahreswagen verkauf an ausländische firma (EU), mehrwertsteur ausweisbar.

der händler fakturiert netto, sog. innergemeinschaftliche lieferung. händler also von der verpflichtung zur entrichtung der USt befreit. ausländer hat USt in seinem land abzuführen.

führt der ausländer keine USt ab bzw. macht der händler fehler bei der rechnungsstellung, hat der händler 16% nachträglich an FA abzuführen.

korrigiert mich, wenn ich das falsch sehe....
__________________
Grüße

Stephan
jom ist offline   Antwort Mit Zitat antworten