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Alt 04.08.2006, 21:30   #8
Volker750
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Fahrzeug: BMW 750i (E38)
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ja, ich kenn den Namen des Vorbesitzers (hat das Autohaus von sich aus genannt). Er hat dort einen Neuwagen gekauft und den 760er in Zahlung gegeben)....das scheint alles sauber zu sein.

Die E+ kann nicht mit übertragen werden (ich dachte das auch, aber von BMW kam eine Absage, da es kein BMW-Autohaus ist).

Das mit der Gewährleistung und der Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten stimmt und gibt etwas Sicherheit, aber inzwischen gibt es einige Urteile, die das durchaus einschränken.

Wie ist das eigentlich bei den Leasing-Fahrzeugen?
Habt ihr die mit Garantie auch im 3. Jahr und später (Neuwagengarantie am Anfang ist ja klar)?


Volker750
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