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Alt 04.07.2003, 09:57   #2
BUDDY
† Februar 2011
 
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Gude Jo!

Soweit ich mich erinnere muss eine Werkstatt den Fehler 3 mal Reparieren.

Danach dürfte einer Wandlung des Vertrages nichts mehr im Weg stehen. Es muss sich dabei nur immer um den selben Fehler gehandelt haben. Das allerdings am Ende zu beweisen ist bei einem Auto wohl nicht so einfach.


Gruss
BUDDY
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Bei Technischen Problemen helfen wir gerne, Hebebühnenbenutzung gegen kleines Endgeld für Hallenmiete nach Absprache gerne möglich.
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