Eigentum
@Herby 7 - Dein Wunsch in Ehren, aber die Rechtslage ist etwa so formuliert "..... an gestohlenem Gut kann man kein Eigentum erwerben..." also ob gewusst oder nicht, es bleibt stets das Eigentum des beklauten Autobesitzers bzw. desjenigen, der von diesem eine Abtretungserklärung besitzt (also wahrscheinlich dessen Kasko-Versicherung.
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