Rechtsanwalt?
Hi,
ich würde mal einen Rechtsanwalt befragen, meines erachtens gibt es nämlich den Erwerb in gutem Glauben, soll heissen, wenn Du nicht ahnen konntest, dass das Gerät gestohlen ist und es keine offensichtlichen Anzeichen dafür gab, Du in gutem Glauben gehandelt hast.
Habe mal einen solchen Fall im TV gesehen, wo einer ein gestohlenes Auto gekauft hat und der es behalten durfte, weil er beim Erwerb nicht erkennen konnte, dass es sich um ein gestohlenes Fahrzeug handelte. Der Bestohlene hatte das nachsehen.
Gruß und Beileid
Andre
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