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Alt 02.08.2006, 10:52   #6
scout
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Die gestohlene Ware geht dann, wenn der Fall abgeschlossen ist, an den
Versicherer zurück, der den Schaden entschädigt hat, und wird von diesem
ggfls. weiterverkauft, oder versteigert. Bei meinem Arbeitgeber werden solche
Sachen in der Regel verkauft.
Gruß
Eckhard
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