Hallo Mick,
wie sagt Radio Eriwan: im Prinzip richtig, aber....
Bei mir steht im Kfz-Schein wie Brief, dass bei Alpina´s a) nur Michelin gefahren werden dürfen und b) diese der gleichen Baureihe entstammen müssen.
Wie es andere Felgenhersteller handhaben, kann ich nicht beurteilen.
Zwar gibt es diese Markenfreigabe, aber das bedeutet, dass man vom Felgenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt, die dann dem TÜV vorgelegt werden muss.
Weiss dies aus eigener Erfahrung, und deswegen ist nicht alles "Quatsch"
Schönen Abend noch
|