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Alt 28.07.2006, 20:17   #4
Andreas69
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Zitat:
Zitat von fritz750
...Aber was hilft ein mündlicher "Kaufvertrag"
Das würde der niemals zugeben, und ne Aufnahme wirst nicht haben oder?

Habe noch einen Zeugen, der dabei war.

Aufnahme hätte ich übrigens auch, da ich den "Käufer" und das Auto
bei der Probefahrt mit Digicam gefilmt habe und sie beim mündlichen
Kaufvertrag "zufälligerweise" weitergelaufen ist bzw das Verkaufsgespräch aufgenommen hat.
Ist doch aber in Deutschland nicht als Beweismittel vor Gericht zugelassen,
wenn nicht ausdrückliches Einverständnis zur Aufnahme vorliegt !??
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