Zuerst: Was bei Gericht herauskommt, weiß keiner. Du wirst es uns berichten. Grundsätzlich haben aber Richter keinen Bock ein Urteil zu fällen und werden alles versuchen, die Parteien zu einem Vergleich zu bewegen
Wie Pille schon sagt:
Bei verschiedenen Mängeln, die jedesmal beim ersten oder zweiten Mal repariert werden konnten und dann nicht wieder auftreten, hast Du "keine Chance".
Bei Mängeln, die noch und dauerhaft vorhanden sind, wird BMW grundsätzlich auf "Komforteinbußen" plädieren, sprich: Es ist zwar nicht schön, daß Deine Lautsprecher ab und zu mal knacken, aber noch lange kein Grund das Fahrzeug zu wandeln. Vielleicht wird dann vorgeschlagen, den Kaufpreis zu mindern oder einen anderen Kompromiß zu finden.
Daß Du keine Auftragskopien hast, ist bei BMW System, da mußt Du hartnäckig sein und immer schön fragen.
Und immer alle Mängel schriftlich rügen etc. pp., aber so schlau wirst Du inzwischen sein.
Bei meinem 750i für 100k Euro habe ich ab und an den "Ausfall" des Notrufsystems zu beklagen und das Ding schüttelt sich, wenn es kalt ist, aber dafür fahre ich inzwischen nicht mehr zu BMW...
Ich habe mir einen 633 CSi gekauft, an dem tobe ich mich jetzt aus und bei dem 7er genieße ich die Klimanlage und die Sitzbelüftung bei dem schönen Wetter und meiner Seele geht es dreimal besser, als zu den Zeiten, als ich BMW wegen des 730d verklagen wollte.
Hilft Dir nicht wirklich weiter, aber Du wirst vor Gericht sehen, daß Recht haben und Recht bekommen genauso zwei Dinge sind, wie Recht und gesunder Menschenverstand.
Ach ja, die Servicehistorie zu Deinem Wagen sollte Dir jeder BMW Händler ausdrucken können (außer Deinem eigenen vielleicht

).
Gruß
Jens