Also ich nehme einmal an, Du hast einen Rechtsanwalt, der sein Geschäft versteht. Der hat dann sicher wegen der einzelnen Mängel "Nachfrist" zur Mangelbeseitigung gesetzt. Dann kommt es darauf an, dass die gerügten Mängel (auch jetzt noc)h vorhanden sind und von einem ggf. vom Gericht zu beaufragenden Sachverständigen auch als Mängel festgestellt hat. Was einmal war und beseitigt ist, berechtigt nicht zum Rücktritt. Wenn dann der Händler kein Recht zur Nacherfüllug mehr hat (verweigert oder bereits erfolglos versucht - in der Regel 2 mal), steht dem Rücktritt vom Kaufvertrag (früher: Wandlung) nichts mehr im Wege.
Von Berufs wegen weiß ich allerdings, dass BMW sich gegen eine "Wandlung" dann nicht sträubt, wenn ein Neuwagen verkauft werden kann ...
Bei den geschilderten Mängeln hoffe ich nur, dass mein Bimmer verschont bleibt. Viel Glück im Gerichtstermin - hoffentlich hast Du eine Rechtschutzversicherung
