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Alt 26.07.2006, 13:57   #5
pille
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Zitat:
Zitat von 730d
730 D und nur Probleme Benötige Hilfe !!! Wandlung !!! Gerichtstermin!
Moin!

Na, das ist ja mal wieder toll...ein E65 mit Problemen.
Und dann womöglich aus 2004, wo doch das Gröbste in Griff zu bekommen schien.

Nehmen wir einmal an, daß der Wagen auch in dieser Zeit gebaut wurde:
Dann ist noch eine Restgewährleistung vorhanden.

Aber das ist nicht so das Problem, eher die Probleme (und deren etwas lückenhafte Darstellung) ansich:

Das müßtetst Du schon etwas näher erläutern...

also 1. gleicher Mangel immer wieder...sozusagen irreparabel -> Wandlung ja
(Wobei die Rechtsprechung Störungen in der el. Anlage (CANBUs /STeuergeräte) als 1 Mangel ansieht, auch wenn sich dieser unterschiedlich ausgeprägt am Fahrzeug äußert.

Aber viele verschiedene Mängel, die alle reparabel sind/waren & danach nicht wieder auftraten: -> grundsätzlich keine Wandlung.

Aber auch hier gibt es schon Grenzen:
Eine dem normalen Gebrauch des Fahrzeuges zuzordnende Anzahl von Werkstattaufenthalten und hier ein signifikantes Überschreiten derselben, kann eine Wandlung ermöglichen. Häufig ist da allerdings schon juristischer Beistand mit ihm Spiel (Prominetes Beispiel war die oben beschriebene E-Klasse mit allerlei E-Problemen unklarer Genese, wobei der Wagen insgesamt Monate in der Werkstatt verbrachte).

siehe auch Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.wandlung-mercedes-e-klasse.de
oder googeln über "Schuldrechtsreform"
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