Zitat:
Zitat von huskimarc
stimmt glaub nicht genau, wenn du es zb von privat rep. lässt und dir zb ein gutachter bestätigt das es fachgerecht ausgeführt ist, dann müssen sie auch den vollen betrag zahlen
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Wieso sollte die Versicherung mehr bezahlen, als an Kosten und Aufwand angefallen ist?
Reparatur mit Rechnung -> Rep. und MWSt wird in der angefallenen Höhe bezahlt.
Abrechnung nach Gutachten -> Rep.wert nach Gutachten minus MWSt. wird ausbezahlt.
Ist ja auch gerecht. Man lässt sich den Bimmer ja nicht zum Geldverdienen verbiegen.
Gruß Reiner