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Alt 20.07.2006, 16:19   #2
Schulle
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stimmt nur bedingt, denn das müssen Sie nur wenn du eine Rechnung in voller höhe nachweisen kannst..... Was ja Quatsch wäre, denn wenn mann sich den Betrag auszahlen lässt macht mann das ja weil mann es für weniger reparieren lassen will.....



Gruß
Schulle
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