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Alt 04.07.2003, 11:02   #1
Jo
Wir sind Papst!
 
Registriert seit: 13.12.2002
Ort:
Fahrzeug: VW
Standard Ab wann ist rechtlich eine Wandlung möglich?

Ab wann kann denn verlangt werden, ein Auto zu wandeln. Wenn Reparaturen erneut städnig auftreten und nciht behoben werden können? Muß ich denn dann eine Nutzungkostenpauschale bezahlen? Bekomme ich den vollen Kaufpreis abzgl. dieser pauschale zurück....
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