Hmm. 60% vom Widerbeschaffungspreis ist bei Kaskoschaden Totalschaden?
Habe ich das so richtig verstanden???
Davon habe ich noch nix gehört...
Die Grenze der Entschädigung bei Fahrzeugen die nicht nach Neuwagenregeln abgerechnet werden ist der volle Widerbeschaffungspreis zum Schadentag.
Gruß
Karsten
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LG Karsten
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