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 Hm, eher unwahrscheinlich aber dann ja! Vielleicht schreibt ja mal noch jemand was dazu aber eigentlich ist es so Vers.Gesetz. Ist glaube auch ne "kann" Bestimmung, was heißen will das es die Vers. machen kann, nicht muss. Solltest du also ein guter Kunde (erster Schaden, viele Verträge) sein wird die Vers. dich nicht ärgern wollen wegen einer geringen überschreitung der 60% Reglung.
 
 Bitte berichtigt mich sollte ich da falsch liegen....
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