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Alt 03.07.2006, 21:30   #5
BMW730iStgt
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Zitat von Artur
Hi ,
die Scheinwerfer-ABE ist IMMER an die GEPRÜFTEN-Leuchtmittel gebunden. Da nutzt dir beim Leuchtmittel tausch (z.B. von H1 auf XENON) der ganze "mein TÜV-Kumpel hats mir eingetragen" oder sonst was rein gar nichts.
Auch die Xenon mit H1-sockel sind nicht zugelassen - egal was der Verkäufer dir erzählt.

Der einzig legale weg - den Gesamten Scheinwerfer tauschen

Gruss
Artur
gerade deshalb habe ich am anfang geschrieben dass das keine rolle spielt da er das bei seinem wagen benutzen möchte welches er in NL benutzt.

grade weil es illegal ist hab ichs bei mir nicht gemacht.

die frage ist nur ob jemand erfahrungen hat mit solchen dingern. dass es nicht zugelassen ist spielt keine rolle.

mfg
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