Ums mal ganz krass zu sagen: Die Argumentation der Versicherung ist juristischer Blödsinn.
Du hast ein GUTACHTEN erstellen lassen, welches als Reparaturkosten insgesamt 3331Euro netto ausweist.
Hypothetische Erwägungen zählen da nicht. Gem.§249 BGB hat die Versicherung Dir den Schaden zu ersetzen. Die Versicherung könnte sich im Rahmen der "130%-Rechtsprechung" auf die Unwirtschaftlichkeit der Reparatur berufen, dafür müßte die zur Reparatur erforderliche Summe den Zeitwert des Fahrzeuges um mehr als 130% übersteigen. Bei Dir eindeutig nicht der Fall

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Sofern also wirklich kein Verschulden/Mithaftung deinerseits vorliegt bekommst Du die Summe auch. Wie gesagt, ohne MwSt (§249 II 2 BGB), die gibts nur wenn Du später ne Reparaturrechnung vorlegst.
Wies mitm Nutzungsausfall aussieht weiß ich grad nicht wirklich, soweit ich mich erinnere legt diesen doch der Sachverständige im Gutachten fest?! Da steht dann "14 Tage à 30Euro" oder so ...
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Cogito ergo sum. Ich denk ich bin Ergo
"Idealismus ist die Fähigkeit Menschen zu sehen, wie sie sein könnten, wenn sie nicht wären, wie sie sind."
"Niveau wirkt von unten wie Arroganz. Denn wir leben zwar alle über unsere Verhältnisse, aber noch lange nicht auf unserem Niveau"