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Alt 12.06.2006, 18:21   #3
bobocpp
MoD Master of D...
 
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Die Versicherung muss dir den kompletten Schaden (entweder laut Kostenvoranschlag oder aber Rechnung) erstatten. Falls du einen Kostenvoranschlag einreichst brauchen sie dir vorerst nur die Nettosumme überweisen. Wenn du dann aber später doch in die Werkstatt gehst müssen sie dir die MwSt. auch noch nachzahlen ( bei Selbstreparatur natürlich nicht -> entsteht ja auch kein Mehrwert ).
Den Nutzungsausfall müssen sie natürlich nur bezahlen wenn er auch entsteht. Sprich für die Zeit in der das Auto in der Wekstatt steht. Bei einem Totalschaden in der Regel 14 Tage ansonsten wirklich solange wie der Wagen repariert wird.
Ich hatte letztes Jahr ebenfalls nen Unfall - Reparatur hat vier Wochen gedauert obwohl im Gutachten 14 Tage stand. Die Versicherung hat zuerst auch nur 14 Tage bezahlt, aber nach zwei Schrieben vom Rechtsanwalt und dem Nachweis, daß es das Verschulden der Werkstatt war, daß es so lange gedauert hat ( wenn dir nämlich vorher bekannt ist, daß die Werkstatt länger brauchen wird, bist du verpflichtet die günstigste Variante, also ne andere Werkstatt zu nehmen ) wurde auch der Rest überwiesen.

Das ist die aktuelle Rechtslage - alles andere ist Blödsinn !!!

Das einzige ist wirklich ob Kostenvoranschlag oder Rechnung. Bei Rechnung ist MwSt. geflossen und wird auch erstattet, bei Kostenvoranschlag nicht kann aber nachgefordert werden wenn dann doch nicht selbst repariert wird.
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Gruß Alex !
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