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Alt 07.06.2006, 15:39   #5
Artur
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Zitat:
Zitat von Makedonce85
okay sehr gut!!
brauche es für den steueränderungsantrag!
...
nicht das es da irgendwelche probleme gibt !
...
Hi ,
das muss doch die Werkstatt die das Einbaut :
1. Wissen
2. Ausfüllen
3. Stempeln drauf klatschen ( sonst kein EU2 )

Ohne der Bestätigung ( der AU-Berechtigten ) Werkstatt über ordnungsgemässen Einbau und auch die Funktion ist das alles ( von Ar..h )

Also falls du es selbst eingebaut haben solltest - must jetzt Werkstatt suchen die dafür gerade steht ( bzw. bereit ist für die Funktion + Einbau gerade zu stehen )

Gruss
Artur
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