Zitat:
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Zitat von lepulus
Eine Einbaufirma hat mir vor kurzem mitgeteilt, dass
der Einfüllstutzen nicht mehr neben dem Benzineinfüll-
stutzen sein darf,wg TÜV usw. Stimmt das ?
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Genau das Gegenteil ist der Fall:
Seit dem 1.4.2006 dürfen die Einfüllstutzen nicht mehr in der Stoßstange montiert werden und müssen in Blechteilen der Karosserie verbaut sein.
Ob das jetzt auf der hinteren Seitenwand, am Benzineinfüllstutzen oder wo-auch-immer ist, spielt dabei keine Rolle !