Ich meine, dass ich kürzlich erst wieder was mit den 14 Tagen in Verbindung mit Fahrzeugkauf gesehen hatte. Kann aber sein, dass sich das lediglich auf Neuwagenkauf bezog. Ziehe diese Aussage also unter Vorbehalt zurück.
Nachtrag:
@tim750i: diese Klausel kannste wohl wirklich in den Wind schiessen. Wie willst Du als Otto-Normal-Verkäufer überprüfen, ob ein Fahrzeug einen versteckten Mangel hat? Ein gut reparierter Unfallschaden ist selbst für Profis nicht auszumachen. Und in das Getriebe kannst Du als Endverbraucher ja wohl erst recht nicht reinschauen und prüfen, ob da was fricke ist. Ein Richter wird dem Verkäufer wegen dieser Klausel nur ein müdes Lächeln gönnen, frei nach dem Motto "naja...hätt ja klappen können".
Würde mich nicht mal wundern, wenn der Kaufvertrag dadurch sogar für nichtig erklärt werden könnte. Aber wie bereits Dobermen schrieb: versuch Dich erst mal mit dem Verkäufer so zu einigen.