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Alt 28.05.2006, 22:24   #5
tim750i
Mitglied
 
Registriert seit: 28.05.2006
Ort:
Fahrzeug: 750i E38 (4.95)
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Hallo Nochmal,
Diese 2 wochen frist ist wie ich gerade gesehen habe seit gestern rum...(ich habe das auto also 2 wochen und einen tag ist aber erst seit einer woche angemeldet...
Im Vertrag steht :

Kaufvertrag über ein Gebrauchtes auto
Verkäufer :Jürgen ...KFZ An-Verkauf

Dies steht auch im Kaufvertrag : Da das Fahrzeug vom verkäufer nicht auf unfallspuren und auf andere Mängel untersucht worden ist,können frühere Unfälle sowie andere sichtbare und unsichtbare Schäden an der Karosserie und am Motor nich ausgeschlossen werden.Die Gesetzlich Gewährleistung ist im höchstem maße auszuschließen bzw.zur reduzierung soweit wie zulässig.....

Mir wurde gesagt das dies unfug ist und ich einen Garantieanspruch habe !

Was meint ihr dazu ??
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