Da der Verkäufer den Wagen gewerblich an Dich verkauft hat, gelten die 6 Monate Gewährleistung bzw. mind. 1 Jahr Garantie. Innerhalb dieser 6 Monate sind Mängel ohne wenn und aber vom Verkaufer zu beseitigen. Sollte er sich sträuben, hast Du jetzt sogar noch die Chance, den Wagen dort wieder auf den Hof zu stellen und den vollen Kaufpreis zurück zu verlangen (Rückabwicklung des Kaufvertrages). Eigentlich sogar ohne Angabe von Gründen, da Du noch innerhalb der 14-Tages-Frist liegst.
Wie der 7er abzuschleppen ist, kann ich Dir jetzt nicht sagen. In Anbetracht des nicht mehr kraftschlüssigen Getriebes könnte allerdings noch mehr kaputt gehen, wenn der Wagen nun mit fremder Kraft gerollt wird. Huckepack auf einem Transporter würde ich da bevorzugen. Ist allerdings nur meine Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
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Das Leben ist ein scheiss Spiel - aber die Grafik ist saugeil!
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