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Alt 25.05.2006, 15:32   #15
AM-CROW1
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Hallo Gemeinde, es gibt LEIDER was neues aus dem Ösi-Land:

Zitat:
Zitat von N-DEE
Hallo Leute !
Heute ist die Antwort vom ÖAMTC eingetrudelt ...

Mein Schreiben an den ÖAMTC :

ZITAT

Sehr geehrte Damen und Herren,

In der Zeitschrift „Alles Auto“, Ausgabe 4/2006 wird die Frage ob der Betrieb von Radarwarnern im Auto in Österreich erlaubt sei mit einem JA beantwortet, sofern die Anlage ausschließlich für den Empfang von Funkkommunikation geeignet ist.

Stimmt das wirklich? Nach landläufiger Meinung sind diese Geräte nämlich verboten.
Wie sieht es bei der Laserpistole aus? Sogut wie alle Geräte warnen heutzutage ja auch schon vor Laserstrahlen. (Ich spreche hier wiederum nur von Empfang und Warnung, nicht von „Blindern“ oder Geräten die stören). Fällt Laser auch unter „Funk“?
Muss das Gerät ein CE-zeichen haben oder gilt obiges auch wenn es dieses nicht hat?
Was meinen Sie ?

P.S. Laut BGBL.Nr. 652/1996 sind diese Geräte ja ausdrücklich verboten. Im BGBL von 2003 findet sich besagter Paragraph alledings nichtmehr. Auch hat das neue BGBL nun das TKG 2003 zur Grundlage.
Soweit ich gelesen habe tritt mit in-kraft-treten der neuen Verordnung die alte außer Kraft.
Es könnte also wirklich stimmen das die Radarwarner (von der Öffentlichkeit unbemerkt) legal geworden sind.

Besten Dank im Voraus für Ihre Mühen,
Andreas ...



Und die Antwort :


ZITAT

Sehr geehrter Herr ... !

Der ÖAMTC Wien hat uns nunmehr - über Umwege - Ihre geschätzte Anfrage zuständigkeitshalber zur Beantwortung übermittelt und dürfen wir mitteilen, dass sich nach den uns vorliegenden Informationen an der grundsätzlichen Rechtslage nichts geändert hat.

Radarwarngeräte werden - auch wenn sie nicht ausdrücklich verboten sind - als Fernmeldeanlagen angesehen, die einer entsprechenden Genehmigung durch die Fernmeldebehörde bedürfen. Da diese Genehmigung jedoch nicht erteilt wird, besteht praktisch - zumindest mittelbar - ein Verbot.

Natürlich besteht die Möglichkeit, gegen einen ablehnenden Bescheid der Fernmeldebehörde den Instanzenzug bis zum Verwaltungsgerichtshof auszuschöpfen, die Erfolgsaussichten müssen jedoch als eher bescheiden beurteilt werden.

Wir hoffen, dass wir damit behilflich sein konnten und zeichnen

mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralph Wiplinger
Leiter Rechtsservice

ÖAMTC Oberösterreich/St
Wankmüllerhofstr. 58
A-4021 Linz
Tel: (070) 33 33 - 234
Fax: (070) 33 33 - 296
mailto:rechtsservice.ooe@oeamtc.at
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Soviel zum Thema seitens des ÖAMTC
Von der Redaktion Alles Auto ist bis jetzt nichts erwähnenswertes zurückgeschrieben worden,
ich bleibe jedoch hier noch dran und berichte wenn es etwas Neues gibt.

lg,
Andy
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