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Alt 23.05.2006, 18:50   #6
pille
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Zitat:
Zitat von hitchhiker18
Das stimmt so aber auch nicht. Ich habe meinen E60 gewandelt, weil drei Reparaturversuche des CCC fehlgeschlagen sind.
Öhm,
das auch so nicht mehr....

§440 BGB:
Zitat:
§ 440
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 281 Abs. 2 und des § Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
weitere Info's (immer gern von BMW-Fahrern genommen )

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.wandlung-mercedes-e-klasse.de
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