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Alt 23.05.2006, 18:09   #2
buddi
raubsauger©
 
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Wandlung von Kaufvertaegen ist grundsaetzlich immer moeglich wenn ein erheblicher Mangel nicht abgestellt werden kann.

Ansprechpartner ist die NL, also Dein Vertragspartner. Hast Du mit denen schon geredet? Einvernehmlich duerfte immer besser sein, sonst am besten gleich den Advokaten beauftragen. Vielleicht haben die ja ein anderes Fahrzeug - grundsaetzlich warst Du ja zufrieden, nur nicht mit der Zitrone wenn ich's richtig verstanden habe?
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ich habe keine Vorurteile, ich hasse jeden...
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