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Alt 15.05.2006, 22:22   #11
Werner04
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Fahrzeug: 740il e38 EZ:99 / Honda CBR 1000 F / Opel Frontera /
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Zitat:
Zitat von Schmizzkatze
Hi, liebe Leut, bin seit gestern Mitglied. Habe einen Thread gelesen (Eure Meinung zu diesem Wagen), bei dem Fragen zur Gewährleistung aufgetaucht sind. Dazu habe ich folgende Frage gestellt:

Habe im Sept. letzes Jahr einen E38 740i gekauft. Tolles Auto, aber bereits nach 1 Monat mußte ich ein Poltern an der Vorderachse reklamieren. Der Händler (BMW) meinte, es seien die Federbeine, da sie aber 1. Verschleißteile und 2. in der Funktion noch in Ordnung seien, könne er nur die Arbeitskosten auf Gewährleistung ersetzen, das Material müsse ich selber tragen. Diese Kulanz sei aber auf ein halbes Jahr nach dem Kauf beschränkt. Jetzt knarzt das rechte Federbein wie verrückt.

Gibt es eine derartige Beschränkung der Gewährleistung?

Jetzt ist mir auch noch die Frontscheibe (wurde vor dem Kauf erneuert) gerissen, tippe auf zu viel Kleber --> Spannungsriss. Fällt das auch noch unter die Garantie?

Bin selber in diesen Dingen nicht so bewandert


Habe mir gedacht, daß das auch für andere interessant sein könnte, deshalb jetzt auch als eigenes Thema.

Merci für´s Nachdenken
einige dich im guten mit dem händler, glaube mir ist besser.das fahrzeug wurde vor auslieferung vom werkstattmeister geprüft und auch probegefahren und da war alles ok....und somit kann der händler beweisen das am verkaufsdatum alles ok war
verärgerst du ihn dann wird er sich quer stellen, sei freundlich und ein anständiger händler kommt dir entgegegen!wie heißte so schön???
wie man reinruft so kommt es auch zurück!
gruß
werner
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